Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Als auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt vertrete ich als Strafverteidiger in Dortmund Menschen, die ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind. Auf dem Gebiet des Strafrechts greift der Staat mit Macht und Gewalt sehr tief in die Rechte des Bürgers ein. Tiefer als in allen anderen Rechtsgebieten. Staatliche Maßnahmen, wie Haft / Haftbefehle, Festnahmen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen haben für den Betroffenen und seine Angehörigen oft tiefgreifende Folgen. Diese Folgen sind geeignet, das Leben von Grund auf zu ändern, in manchen Fällen gar bürgerliche Existenzen zu zerstören. Daher ist die frühzeitige Hinzunahme eines im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalts oder besser noch Fachanwalts für Strafrecht dringend geboten! Zu Recht werden Betroffene in solchen Situationen versuchen, den „besten Strafverteidiger“ zu beauftragen.
Basierend auf der Erfahrung aus Jahrzehnten erfolgreicher Strafverteidigung in Dortmund und Umgebung, kann ich behaupten, das Strafrecht bestens zu kennen. Mein grundsätzliches Anliegen in der Strafverteidigung ist die Sicherstellung eines fairen Strafverfahrens für meine Mandanten.
Schon allein der Verdacht einer Straftat kann für die Beschuldigte oder den Beschuldigten beruflich und privat existenzbedrohend werden. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für die Betroffenen und ihre Familien eine ungeheure Belastung dar. Viele können sich gar nicht vorstellen, Opfer einer Durchsuchung, einer Haft / eines Haftbefehls oder sogar einer Festnahme zu werden. Man hat sich ja nichts zuschulden kommen lassen. Wer sich mit einer vorläufigen Festnahme oder einer Verhaftung konfrontiert sieht, weiß meist nicht, wie er sich verhalten soll. Die immer wiederkehrende Frage, „Soll ich mich zu den Tatvorwürfen äußern: ja oder nein?“ lässt sich selbstverständlich nicht pauschal beantworten. Erst recht nicht ohne Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht. Hier muss der Verteidiger jeweils der Einzelfall betrachten und dann taktisch abwägen. Gerne berate ich Sie über die jeweils geeignetste Vorgehensweise.
Einen kurzen Überblick mit grundsätzlichen Empfehlungen und Informationen im Falle einer Festnahme habe ich für Sie in einem Ratgeber zusammengestellt. Dieser Ratgeber kann selbstverständlich keine fallbezogene Beratung und Vertretung eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht und erfahrenen Strafverteidigers ersetzen.
Eine überraschende Durchsuchung, Verhaftung o. ä. ist für Privatpersonen wie Unternehmen sehr belastend. Selbst wenn Sie über „Ihren“ Anwalt oder eine eigene Rechtsabteilung verfügen, ersetzen diese nicht die qualifizierte Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers. Spätestens wenn Ermittlungsbeamte Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu mir als Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen. Ob Sie direkt aus Dortmund kommen oder nicht, spielt keine Rolle. Zwar befindet sich meine Kanzlei in Dortmund, aber selbstverständlich erstreckt sich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt über ganz NRW.
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger bin ich über den Standort meiner Kanzlei in Dortmund hinaus tätig. In ganz NRW und sogar bundesweit. Einige erste Informationen und Verhaltenstipps für den Fall einer Durchsuchung habe ich hier für Sie in einem entsprechenden Ratgeber bereitgestellt. Wichtig: Dieser Ratgeber kann den aktiven Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers und Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht nicht ersetzen!
Kompetenz, konsequente und zielorientierte Spezialisierung sowie Erfahrung. Durch diese Qualitäten bin ich als Strafverteidiger aus Dortmund in der Lage, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Augenhöhe zu begegnen. Meine Tätigkeit als Strafverteidiger in Dortmund übe ich von Beginn an als bundesweite Strafverteidigung meiner Mandanten aus. Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaften sowie vor allen Gerichten und in allen Instanzen.
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bin ich u. a. in Großverfahren und Presseverfahren in verschiedenen Bereichen qualifiziert.
Ferner vertrete ich Sie kompetent als Anwalt / Strafverteidiger auch in sexualstrafrechtlichen und verkehrsstrafrechtlichen Verfahren, bei Ordnungswidrigkeiten oder im Revisionsrecht.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft / U-Haft? Bei mir sind Sie richtig! Fundierte Beratung in allen rechtlichen Fragen im allgemeinen Strafrecht und konsequente, anwaltliche Vertretung. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Anwaltskanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch darüber hinaus können Sie auf mich zählen!
Rechtsanwalt Strafverteidiger Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!