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Ordnungswidrigkeitenrecht Dortmund

Bußgeld, Bußgeldbescheid

 

Das Ordnungswidrigkeitengesetz bestimmt die Ahndung mit einer Geldbuße. Ordnungswidrigkeiten sind u. a. in der Straßenverkehrsordnung ein Begriff (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht). So führen bereits leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkvergehen in aller Regel zu Bußgeldbescheiden. Weiterhin stellen auch die Missachtung von Straßenschildern und Straßenverkehrsregeln Ordnungswidrigkeiten dar.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind sehr ernst zu nehmen. Diese Ordnungswidrigkeiten können weitreichende Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug haben. Diese und andere Nebenfolgen sind für den Nichtjuristen häufig gar nicht erkennbar.

Aber nicht nur Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen zu Bußgeldbescheiden nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

Neben dem Straßenverkehrsgesetz kennen viele weitere Gesetze, Verordnungen und auch „nur“ kommunale Satzungen Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden.

Durch die richtige Verteidigung kann oftmals bereits im Vorverfahren ein Bußgeldbescheid verhindert werden. Wird Ihnen ein sog. Anhörungsbogen zugestellt, sollten Sie daher nicht zögern, einen erfahrenen Verteidiger mit der Wahrung Ihrer Rechte zu beauftragen.

Als Fachanwalt für Strafrecht sind mir auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten sowie die zugunsten des Mandanten „ins Feld zu führenden“ Ausnahmeregelungen bestens vertraut.

Aufgrund meiner Erfahrungen konnte schon vielfach großer Schaden und nicht zuletzt auch drohender Führerscheinentzug von dem Mandanten abgewendet werden.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Kanzlei in Dortmund

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

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