Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

Hohe Strasse 11
44139 Dortmund

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Verhaftung Dortmund

Ratgeber von Dieter Axmann - Fachanwalt Strafrecht Dortmund

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • zu den Tatvorwürfen zunächst besser nicht äußern
  • Rechtsanwalt kontaktieren
  • Vollzug des Haftbefehls bedarf richterlicher Prüfung
  • In Haft Befindliche dürfen besucht werden

Ratgeber von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann

Ihnen droht ein Haftbefehl? Ein naher Angehöriger wurde von der Polizei verhaftet? Sie sehen sich mit einer Inhaftierung konfrontiert? Bei Verhaftungen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann grundsätzlich über die bereitgestellte Notfallnummer 0151 21822975 Tag und Nacht zur Verfügung.

Eine Verhaftung ist eine äußerst belastende Situation für alle Beteiligten. Das gilt gleichermaßen für den unmittelbar Betroffenen, als auch für nahe Angehörige und Freunde. Oft wissen sie nicht, was sie tun sollen oder wie sie sich zu verhalten haben, wenn plötzlich Beamte von der Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen.

Allgemeine Info zu meinen Ratgebern

Folgend erhalten Sie Hinweise und grundsätzliche Informationen rund um das Thema Verhaftung. Beachten Sie jedoch, dass die Hinweise in diesem Ratgeber auf keinen Fall die Beratung und Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ersetzen können. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann aus Dortmund steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Sehen Sie sich mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert, habe ich auf separater Seite ebenfalls einen zugehörigen Ratgeber bereitgestellt. Auch hier gilt: Es handelt sich um allgemeine Tipps und Hinweise zur Verhaltensweise gegenüber der Polizei. Denken Sie über eine Selbstanzeige nach, können Sie als erste Anlaufstelle diesen Ratgeber von mir lesen.

Anwalt Verhaftung Dursuchung Selbstanzeige

Wie sollte man sich bei einer Verhaftung verhalten?

Grundsätzlich steht es Ihnen, wenn Sie sich mit einem Haftbefehl konfrontiert sehen, frei, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Auch die Beamten der Polizei werden Ihnen das im Regelfall mitteilen. Dies gilt auch für Angehörige. Als Strafverteidiger rate ich Ihnen jedoch dazu, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Womöglich sind Sie aufgrund der hohen Belastung durch die drohende Verhaftung bzw. der Verkündung des Haftbefehls geneigt, eine Aussage zu machen. Doch eine vorschnelle, ins Blaue hineingeschossene Aussage, schadet gerade in dieser Situation langfristig mehr, als dass sie nutzt. Auch wenn die Polizei Tatverdächtige gerne dazu motiviert, sich zu den Vorwürfen zu äußern, sollten Sie hier standhaft bleiben und eben genau das nicht zu tun. Widerstand gegen die Polizei sollten Sie nicht leisten.

In Dortmund, NRW & bundesweit - Rechtsanwalt Axmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann aus Dortmund steht Ihnen in dieser Situation unmittelbar bei und berät über sämtliche Vor- und Nachteile des möglichen Verhaltens gegenüber der Polizei. Als guter Freund oder Angehöriger des Betroffenen sollten Sie ebenfalls nicht zögern, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich dem unmittelbar Betroffenen in dieser besonders schwierigen Situation schützend mit Rat und Tat zur Seite - in Dortmund, aber auch in ganz NRW und bundesweit.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Verhaftung?

Natürlich kann die Polizei nicht einfach bei Vorliegen eines (ggf. vagen) Verdachts, einen Tatverdächtigen festnehmen. Um einen Haftbefehl in Vollzug zu setzen, bedarf es der Prüfung durch einen Richter. Der Betroffene ist vor dem Richter anzuhören. Der Haftbefehl ist durch einen Richter zu verkünden. Auch in dieser Situation steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann aus Dortmund dem Betroffenen selbstverständlich voll und ganz zur Verfügung. Nur der Richter hat zu prüfen, ob die strafprozessualen Voraussetzungen für die Invollzugsetzung des Haftbefehls erfüllt sind. Als solche erste Voraussetzung nennt die Strafprozessordnung den dringenden Tatverdacht.

Weiter müssen die sogenannten Haftgründe hinzukommen. Hier sind insbesondere zu nennen: Fluchtgefahr und / oder Verdunkelungsgefahr. Darüber hinaus muss auch die Verhältnismäßigkeit der Invollzugsetzung des Haftbefehls geprüft werden. Oftmals lässt es sich bereits im Gespräch mit dem Richter bei der Anhörung über die Invollzugsetzung des Haftbefehls durch geschicktes Argumentieren erreichen, dass der Haftbefehl unter geeigneten Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Hierzu bedarf es aber auf jeden Fall des fach- und sachkundigen Beistands eines Fachanwalts für Strafrecht wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund.

Ist bei Verhaftungen ein Besuch möglich?

Grundsätzlich ist es gestattet, einen in Untersuchungshaft Befindlichen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist - je nach Ausgestaltung des Haftbefehls - die Beantragung einer Besuchserlaubnis. Um Sie nicht weiter und unnötig zu belasten, übernimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann gerne für Sie die Beantragung der Besuchserlaubnisse.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Verhaftung und Besuchsterminen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Kanzlei in Dortmund

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

Fachanwalt Strafverteidiger Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!

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