Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

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Anwalt Verhaftung

Anwalt Strafrecht Dortmund

 

Eine Verhaftung zählt zu den einschneidendsten Maßnahmen, die einem Menschen überhaupt widerfahren kann. Der Staat greift tief in die Freiheitsrechte seiner Bürger ein. Staatsanwaltschaft und Polizei kündigen eine Verhaftung nicht an. Die von einer Verhaftung Betroffenen fühlen sich „überrumpelt“.

Wenn Sie selbst oder ein naher Angehöriger mit einer solchen Situation konfrontiert werden, wenden Sie sich umgehend an einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Über die bereitgestellte Notfallnummer 0151 21822975 können Sie Tag und Nacht Kontakt aufnehmen.

Grundlegende Informationen und "Tipps" zu Verhaftung

In den folgenden Zeilen erhalten Sie wichtige Informationen rund ums Thema Verhaftung. Beachten Sie bitte, dass diese Informationen nur grundsätzlich und generell sind und niemals eine Ihre spezielle Situation berücksichtigende Beratung durch einen Anwalt ersetzen können.

Als persönlich von einem Haftbefehl Betroffener können Sie in der Regel nicht mehr agieren. Familie, Freunde und Verwandte sind mit der Verhaftung eines lieben Menschen schlichtweg überfordert. Zusätzlich zu der persönlichen Überforderung fehlt den meisten Menschen das rechtliche Spezialwissen im Zusammenhang mit einem Haftbefehl und/oder einer Verhaftung. Daher folgt nun der erste und meist auch wichtigste Tipp:

Schweigen!

Machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht! Jede Äußerung, die Sie machen, kann sich negativ für Sie auswirken. Alles, was Sie sagen möchten oder können, sollten Sie grundsätzlich nur nach Rücksprache mit einem Anwalt machen. Als Strafverteidiger und Fachanwalt ist Rechtsanwalt Dieter Axmann als Ihr Strafverteidiger mit allen Bereichen des Strafrechts bestens vertraut. Rechtsanwalt Axmann weiß taktisch sinnvoll vorzugehen und wird mit Ihnen und für Sie im Falle einer Verhaftung die beste Verteidigungsstrategie einschlagen.

"Richtig" verhalten

Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei vor der Tür stehen bzw. die Türschwelle bereits überschritten haben, ist es wichtig, die Contenance zu bewahren. Zugegeben – angesichts einer drohenden Verhaftung – ist dies schwierig. Neben dem bereits angesprochenen Schweigerecht sollten Sie als Betroffener keinen Widerstand leisten. Bitte bedenken Sie, jeder Widerstand ist geeignet, Fluchtgefahr zu begründen. Hierauf kann dann ein Haftbefehl gestützt werden. Mit Widerstand würden Sie zudem die Gesamtsituation noch verschärfen!

Voraussetzungen für eine Verhaftung

Es besteht die Möglichkeit, dass eine vorläufige Festnahme aufgrund eines dringenden Tatverdachtes erfolgt und der Erlass eines Haftbefehls im Nachgang beantragt wird. Erfolgt eine Verhaftung wegen eines Haftbefehls, so muss dieser bereits erlassen sein. Erlassen wird ein Haftbefehl immer von einem Richter. Gesetzliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls sind ein dringender Tatverdacht sowie Haftgründe. Als Haftgründe nennt das Gesetz Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Sollte die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen eines Haftbefehls bejahrten, muss sie beim zuständigen Ermittlungsrichter den Erlass eines Haftbefehls beantragen.

Mit Verhaftung konfrontiert? Jetzt Kontakt zum Anwalt aufnehmen!

Ihnen oder einem Angehörigen droht eine Verhaftung? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann auf. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter der 0231 / 39603700, per E-Mail unter der kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de sowie über die speziell eingerichtete Notfallnummer 0151 / 21822975.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Kanzlei in Dortmund

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

Rechtsanwalt Strafverteidigung Dortmund – Strafverteidiger Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!

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