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Freispruch bei:

Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg vor dem Amtsgericht in Hamburg des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes beschuldigt.

Nachdem der Mandant den Unterzeichner aufsuchte, erschien er zur ersten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg nicht. Mit dem Mandanten war abgesprochen, dass er im Falle einer Verhinderung mit ärztlichem Attest seine Reise- und Verhandlungsunfähigkeit gegenüber dem Amtsgericht Hamburg nachweist. Dies tat der Mandant nicht. Das Amtsgericht Hamburg erließ Haftbefehl. Einige Zeit später wurde der Mandant in Dortmund festgenommen. Anlässlich der Festnahme wurde der Unterzeichner informiert. Der Mandant konnte durch das Mitführen des Attests für den seinerzeitigen Termin nachweisen, dass er im Gerichtstermin entschuldigt gefehlt hatte. Der zuständige Haftrichter am Amtsgericht Dortmund setzte den Haftbefehl nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Hamburg außer Vollzug. Der Mandant erschien pünktlich und zuverlässig zum nächsten Termin vor dem Amtsgericht Hamburg.

Im Rahmen der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass die Anklage auf Betreiben der Großmutter der mutmaßlichen Geschädigten erfolgte. Mein Mandant und die mutmaßliche Geschädigte hatten sich online kennengelernt. Der Mandant war, als es zum Geschlechtsverkehr kam, nicht in Kenntnis des Alters dieses Mädchens.

Der Mandant wurde freigesprochen.

 

Dieter Axmann
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