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Bewährungsstrafe

Nach Vorwurf des 180-fachen sexuellen Missbrauchs

 

Rechtsanwalt Axmann, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, Anklage wegen 180-fachen sexuellem Missbrauch und Bewährungsstrafe vor dem Landgericht Dortmund. Ziel dieser Strafverteidigung war zwischen dem Mandanten und mir von Anfang an klar definiert, er sollte eine Bewährungsstrafe erreicht werden. Der Sachverhalt gestaltete sich wie folgt:

Die Staatsanwaltschaft Dortmund klagte den Mandanten wegen 180 Taten des sexuellen Missbrauchs an. Die Staatsanwaltschaft nahm in der Anklageschrift eine Serienstraftat an. Bereits gegen diese Anklageschrift habe ich mich positioniert und vorgetragen, dass die Annahme einer Serienstraftat keine Grundlage in dem ermittelten Sachverhalt findet. Dennoch wurde die Sache vor dem Landgericht Dortmund so wie angeklagt verhandelt. In der Hauptverhandlung wurde die Tat grundsätzlich eingeräumt, jedoch mit der Maßgabe, dass es zu maximal vier einzelnen Taten des sexuellen Missbrauchs gekommen ist. Nach elf Hauptverhandlungstagen mit umfangreicher Beweisaufnahme und Anhörung einer Gutachterin hat das Gericht den Sachverhalt so wie eingeräumt festgestellt. Das Gericht wertete die von dem Mandanten eingeräumten vier Taten des sexuellen Missbrauchs als vollumfängliches Geständnis. Aufgrund der geringen Anzahl an Taten und der strafmildernden Berücksichtigung des Geständnisses hat das Landgericht Dortmund den Mandanten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund. Er hat bereits Hunderte von Mandanten gegen den Vorwurf von Sexualdelikten verteidigt und ist Spezialist im Sexualstrafrecht.

 

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